SPIELRAUM für Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Für ein gelungenes Zusammenspiel von Beruf und Familie ist eine frühzeitige und sorgfältige Planung von großem Nutzen. 

SPIELRAUM bietet kompetente Beratung rund um Elternzeit, Kinderbetreuung und Karriere. Gemeinsam finden wir Lösungen in Form von WIN-WIN-WIN-Situationen für alle Beteiligten - Kinder, Eltern und Unternehmen.


Beratung: SPIELRAUM berät bundesweit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie - in einer indviduellen Telefonberatung oder im persönlichen Beratungsgespräch in Köln.

Terminvereinbarungen unter service(at)spielraum-online.de



Elterngeld

Regelungen für ElterngeldbezieherInnen seit 2011

Das Elterngeld bleibt auch in Zukunft in der Grundstruktur erhalten. Seit dem 1.1.2011 gelten allerdings bestimmte Neuregelungen für alle Elterngeldberechtigte:

Für Elterngeldberechtigte mit einem durchschnittliche Nettoeinkommen höher als 1.200 Euro monatlich: Verdienen Elterngeldberechtigte vor Geburt des Kindes durchschnittlich mehr als 1.240 Euro, erhalten sie ein Elterngeld in Höhe von 65 Prozent des Voreinkommens – wie bisher maximal 1.800 Euro. Für Nettoeinkommen zwischen 1.200 Euro und 1.240 Euro vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes schrittweise von 67 auf 65 Prozent. Für je zwei Euro, die das Einkommen über 1.200 Euro liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte.

Für Elterngeldberechtigte, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder den Kinderzuschlag erhalten: Das Elterngeld wird hier grundsätzlich vollständig als Einkommen berücksichtigt und bei den Transferleistungen angerechnet. Für alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, gibt es eine Sonderregelung: Der so genannte Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro (gegebenenfalls erhöht um den Geschwisterbonus von 75 Euro bzw. erhöht um Mehrlingszuschläge von jeweils 300 Euro für jedes zweite und weitere Mehrlingskind). Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.

Für Elterngeldberechtigte mit ausländischen Einkünften: Einkommen, das nicht in Deutschland versteuert wird oder nicht inländischen Einnahmen gleichgestellt ist, wird nicht als Einkommen bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt. Als in Deutschland versteuerte Einkommen gleichgestellte Einnahmen gelten Erwerbseinkünfte, die in einem Mitgliedstaat der EU, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz versteuert werden.

Für Elterngeldberechtigte, die der so genannten Reichensteuer nach dem Einkommensteuergesetz unterliegen: Für Alleinerziehende und Elternpaare entfällt der Elterngeldanspruch, wenn im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 250.000 Euro (gemeinsam 500.000 Euro) erwirtschaftet wurde.  

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Kindergeld und Steuerfreibeträge

Familienfinanzen seit 2010

Mit dem Neuen Jahr ändern sich einige steuerrechtliche Regelungen, die Familien finanziell entlasten. Hier ein Überblick:

Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld wird um 20 Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es 184 Euro, für das dritte Kind bekommen Eltern künftig 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag steigt auf 7.008 Euro.

Steuerfreibeträge
Der Grundfreibetrag steigt um 170 Euro auf 8.004 Euro. Für Ehepaare liegt der Betrag bei 16.008 Euro.

Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden, solange sie den Leistungen einer Basiskrankenversicherung und Basispflegeversicherung entsprechen. Wahl- und Zusatztarife wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer können nicht bei der Steuer geltend gemacht werden. Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen können dann mit angesetzt werden, wenn die jährlichen Beiträge für die Kranken- und die Pflegeversicherung die geltenden Höchstgrenzen nicht erreichen: Für Arbeitnehmer und Beamte gilt der Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige liegt die Höchstgrenze bei 2.800 Euro.

Steuerklassen bei verheirateten Paaren
Von 2010 an können sich Verheiratete für ein "Faktorverfahren" entscheiden: Eheleute mit unterschiedlich hohem Einkommen können dann nicht mehr nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern stattdessen auf eigenen Wunsch gemeinsam nach Steuerklasse IV mit einem individuell bestimmbaren Vervielfältiger besteuert werden. Dadurch wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Partnern schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Durch das neue Faktorverfahren soll ein Anreiz geschaffen werden, auch dann eine Arbeit aufzunehmen, wenn der Partner deutlich mehr verdient.

Unterhaltsleistungen
Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010 für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro,für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro. Wer über die Grenze von 13.805 Euro hinaus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Grundversorgung des geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartners übernimmt, kann diese ab 2010 als Sonderausgaben absetzen. Wer von beiden Versicherungsnehmer ist, spielt keine Rolle.

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Kindergeld

Kindergeld online beantragen

Das Kindergeld lässt sich auch online beantragen. Eltern können den Antrag auf dem Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufrufen, am Bildschirm bearbeiten und online verschicken. Mit dem Projekt „Kindergeld Online“ sollen auch die Chancen auf schnelle Bearbeitung steigen. Bislang wurden rund 30 Prozent der Anträge wegen unvollständiger Angaben oder fehlender Nachweise erst mit einiger Verzögerung bearbeitet. 

Die online ausgefüllten und übermittelten Anträge müssen allerdings nochmals ausgedruckt, unterschrieben und an die Familienkassen geschickt werden. Im kommenden Jahr soll das überflüssig werden. Dann soll eine „digitale Signatur“ die Unterschrift ersetzen.

Online-Formular: https://formular.arbeitsagentur.de

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Elterngeld 

Link zum Elterngeldformular in NRW

Klicken Sie hier, um den aktuellen Elterngeldantrag für NRW auszudrucken!