Elternzeit

Mutterschutz

„Also, ich muss Ihnen etwas mitteilen: Ich bekomme in sieben Monaten ein Kind!" Für den Chef und die KollegInnen ist diese Mitteilung oft eine zweischneidige Sache. Die meisten freuen sich mit der schwangeren Kollegin. Trotzdem schwingt auch immer eine gewisse Unsicherheit mit: Fällt die Mitarbeiterin jetzt schwangerschaftsbedingt aus? Arbeiten wir jetzt für sie mit? Wann kommt sie nach der Geburt wieder? Brauchen wir Ersatz? Und vieles mehr...

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Elterngeld & Co.

Das Elterngeld ist einkommensabhängig. Unterbrechen Eltern und Alleinerziehende für die Erziehung des Kindes ihre Erwerbstätigkeit als Angestellte, Beamte, Azubis, Selbstständige oder Mini-Jobber, erhalten sie eine monatliche Lohnersatzleistung.

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Elternzeitgestaltung

Bei der Gestaltung der Elternzeit sind die rechtlichen Pflichten zu beachten. Auch unterliegen viele Optionen einer Zustimmung des Arbeitgebers. Und nicht zuletzt sollte die persönliche Planung der Elternzeit vom Partner, familiären Umfeld und der Kinderbetreuungslösung getragen werden. Die rechtlichen Bestimmungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) eröffnen vielfältige Spielräume:

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