Elterngeld & Co.

Das Elterngeld ist einkommensabhängig. Unterbrechen Eltern und Alleinerziehende für die Erziehung des Kindes ihre Erwerbstätigkeit als Angestellte, Beamte, Azubis, Selbstständige oder Mini-Jobber, erhalten sie eine monatliche Lohnersatzleistung.

Die neuen Regelungen zum 1.1.2011

Höhe des Elterngeldes
Verdienen Elterngeldberechtigte vor Geburt des Kindes durchschnittlich mehr als 1.240 Euro, erhalten sie ein Elterngeld in Höhe von 65 Prozent des Voreinkommens – maximal 1.800 Euro. Für Nettoeinkommen zwischen 1.200 Euro und 1.240 Euro vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes künftig schrittweise von 67 auf 65 Prozent. Für je zwei Euro, die das Einkommen über 1.200 Euro liegt, sinkt die Ersatzrate um 0,1 Prozentpunkte. Bei einem durchschnittlichen Erwerbseinkommen von bis zu 1.200 Euro monatlich vor Geburt des Kindes erhalten die Elterngeldberechtigten 67% ihres Voreinkommens.  Elterngeldberechtigte mit einem Nettoeinkommen unter 1000 Euro erhalten mehr als 67 Prozent Elterngeld. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1000 Euro liegt, steigt das Elterngeld um einen Prozentpunkt an.

Waren die Eltern vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig (Hausfrauen und -männer, Studenten) erhalten sie einen Sockelbetrag von 300 Euro. Für alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, gibt es den sogenannten Elterngeldfreibetrag: Er entspricht dem Einkommen vor der Geburt und beträgt höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei.

Zwillinge, Drillinge und mehr - Die Mehrlingskomponente
Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld ab dem zweiten Kind um pauschal 300 Euro. In diesen Fällen kann das Elterngeld also den Höchstbetrag von 1.800 Euro übersteigen.

Geschwisterkinder - Der Geschwisterbonus
Geschwisterkinder werden berücksichtigt, wenn neben dem Neugeborenen mindestens ein Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren in der Familie leben. Der Geschwisterbonus beträgt zehn Prozent des Elterngeldes ohne Geschwister, mindestens jedoch 75 Euro

Teilzeitarbeit und Elterngeld
Wer während des Elterngeldbezuges weniger als 30 Wochenstunden arbeitet, erhält als Elterngeld den oben beschriebenen individuellen Prozentsatz der Differenz des Einkommens vor und nach der Geburt. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.770 Euro berücksichtigt.

Bezugsdauer
Elterngeld wird bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gewährt. Dabei kann ein Elternteil maximal 12 Monate Elterngeld generieren. Ein Bonus von zwei Monaten wird dem anderen Elternteil gewährt, wenn auch dieser die Erwerbstätigkeit unterbricht. Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht können die beiden Zusatzmonate für sich in Anspruch nehmen. Die Bezugsdauer kann auf das Zweifache der Monate gestreckt werden. In diesem Fall wird monatlich die Hälfte für den doppelten Zeitraum überwiesen.

Aufteilung
Ein Elternpaar kann maximal 14 Monate Elterngeld beziehen und sich den Zeitraum frei aufteilen, wobei ein Elternteil maximal 12 Monate und der andere minimal zwei Monate Kindererziehung leisten muss.

Steuern und Sozialabgaben
Das Elterngeld ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei. Allerdings wird das Elterngeld zur Ermittlung der Höhe des Steuersatzes mit einbezogen (Progressionsvorbehalt): Das Elterngeld wird zu dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Aus diesem erhöhten Einkommen ergibt sich ein Steuersatz, der dann auf das zu versteuernde Einkommen ohne Elterngeld angewendet wird.

Antrag
Der Antrag sollte möglichst zeitnah nach der Geburt gestellt werden, da nur für drei Monate rückwirkend ausgezahlt wird. .

Es bleibt spannend!

Getreu dem Prinzip der Einzelgerechtigkeit sind die Bestimmungen um das Elterngeld hoch komplex und undurchsichtig. Überdies spielen bei der Betrachtung der individuellen familiären Finanzsituation viele Faktoren eine wichtige Rolle:

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