Neues Kindergartengesetz (Kibiz) in NRWSeit dem 01. August 2008 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein neues Kindergartengesetz. Das sehen die Änderungen vor: - Mehr U3-Plätze: Statt bisher 16 000 soll es bis 2010 rund 90 000 Plätze geben. Ab 2010 / 2011 gilt in NRW ein Rechtsanspruch auf einen Platz für Zweijährige. - Betreuungszeiten: Eltern haben die Wahlfreiheit bei der Betreuungszeit. Sie können künftig zwischen 25, 35 und 45 Wochenstunden buchen. Kinder aus Bedarfsgemeinschaften erhalten einen Rechtsanspruch auf Betreuung über 45 Stunden. - Elternbeiträge und Kirchen: Der Elternbeitrag von 19 Prozent an den Gesamtkosten soll konstant bleiben. Der Kirchenanteil wird von 20 auf 12 Prozent gesenkt. Dafür sollen sich die Kirchen am Ausbau der Kita-Plätze beteiligen. Jede Kommune wird die Beiträge an die neue finanzielle Situation anpassen. - Personalstellen: Für die Gruppe der Drei- bis Sechsjährigen sind eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft geplant. Für die Gruppe der unter Dreijährigen sind zwei Fachkräfte vorgesehen. - Gruppenstärke: Die Regelgruppenstärke darf um maximal zwei Kinder überschritten werden. In den Standardgruppen sind dann maximal 27 Kinder. Bei Abweichungen um bis zu 10 Prozent trägt das Land die Mehrkosten. - Sprachförderung: Die frühkindliche Bildung wird ausgeweitet. Alle Vierjährigen werden einem Sprachtest unterzogen. Kinder mit Förderbedarf erhalten im Kindergarten Sprachunterricht. - Familienzentren: Landesweit entstehen in 3000 Kitas Familienzentren. Eltern erhalten Beratung über Förder-, Betreuungs- und Hilfsangebote. |
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